1.4.3. Es war für den Beschuldigten vorhersehbar, dass er einen entgegenkommenden, vortrittsberechtigten Verkehrsteilnehmer nicht rechtzeitig erkennt, wenn er solchen nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegenbringt. Daran ändert nichts, dass C._____ die erlaubte Geschwindigkeit überschritten hat. Denn diese Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch C._____, wie sie hier zur Diskussion steht, war nicht derart gross, dass damit nicht hätte gerechnet werden müssen. Vielmehr kommen solche Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf mehr oder weniger geraden Ausserortsstreckenabschnitten (so auch auf der B- Strasse in S._____) regelmässig vor.