Der Beschuldigte hat gemäss der Auswertung im Zusatzgutachten der DTC zum Linksabbiegen die durchgezogene Sicherheitslinie überfahren und mit dem Manöver nicht abgewartet, bis diese endete (act. 178). Der Beschuldigte gab an, er habe [in die Strasse] nach U._____ einbiegen wollen. Er habe den Motorradfahrer nicht gesehen oder nicht bewusst wahrgenommen (act. 286 Ziff. 11). Er habe sein Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst. Er habe diverse Male nach vorne geschaut, um sich zu vergewissern, dass ihm niemand entgegenkomme. Er habe geblinkt und sei abgebogen. Daraufhin sei es zur Kollision gekommen (act. 287 Ziff. 18). - 11 -