Ebenso wenig verfängt die unsubstantiiert vorgebrachte Kritik in der Stellungnahme der AGU, gewisse Angaben im DTC-Gutachten seien sehr hypothetisch. Weiter werden in allgemeiner Weise Fragen aufgeworfen, ohne dass damit konkret aufgezeigt wird, inwiefern das Gutachten der DTC auf falschen Annahmen basieren soll. Es kann somit festgehalten werden, dass die Stellungnahme der AGU keinen Anlass gibt, an den Schlussfolgerungen des Gutachtens der DTC (samt deren Ergänzung) zu zweifeln und kein Zweitgutachten eingeholt werden muss.