So reicht es angesichts der Verkehrsdichte und bei einer mit hohem Tempo befahrenen Strasse nicht aus, sich nur im Moment des Losfahrens zu versichern, dass die Strasse frei ist. Die Beobachtung des Verkehrs muss auch während des Manövers fortgesetzt werden, damit vor einem auftauchenden Vortrittsberechtigten noch angehalten werden kann (STEFAN MAEDER, in: Basler Kommentar Strassenverkehrsgesetz, 2014, N. 45 zu Art. 36 SVG mit Hinweis auf Urteile des Bundesgerichts 6B_746/2007 vom 29. Februar 2008 E. 1.1 und 6S.457/2004 vom 21. März 2005 E. 2.3).