Der Fahrzeugführer, der abbiegen will, hat auf den Gegenverkehr und auf die ihm nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen (Art. 34 Abs. 3 SVG). Biegt der Fahrzeugführer nach links ab, hat er den entgegenkommenden Fahrzeugen den Vortritt zu lassen (Art. 36 Abs. 3 SVG). Gemäss Art. 3 der Verkehrsregelverordnung (VRV; SR 741.11) hat der Fahrzeugführer seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuzuwenden.