2.2. Dagegen meldete der Beschuldigte am 5. Oktober 2023 (Postaufgabe) Berufung an, nachdem ihm das Urteil im Dispositiv am 25. September 2023 zugestellt worden war. Das begründete Urteil wurde dem Beschuldigten anschliessend am 15. November 2023 eröffnet. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 5. Dezember 2023 beantragte der Beschuldigte, er sei – unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates – von Schuld und Strafe freizusprechen. Die Zivilklage von C._____ sei abzuweisen. 3.2. Die Staatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 13. Dezember 2023 darauf, einen Nichteintretensantrag zu stellen oder Anschlussberufung zu erklären.