Dem Beschuldigten werden die vorgenannten Verfahrenskosten in vollem Umfang auferlegt. 10. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber. -5- 11. Der Beschuldigte wird in gemeinsamer solidarischer Haftbarkeit mit Herrn D._____ (ST.2023.10) verpflichtet, dem Privatkläger C._____ eine Anwaltsentschädigung in der Höhe von Fr. 19'383.28 (inkl. MwSt. von Fr. 1'385.80) zu bezahlen.