Der Geschädigte leidet nach wie vor unter starken Schmerzen und Funktionseinschränkungen des rechten Beines (inkl. Fuss) sowie der linken Schulter und konnte aufgrund dessen seine Berufslehre als Autolackierer nicht beenden. Indem der Beschuldigte aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit eine durchgezogene Sicherheitslinie überfuhr und seinen Blick während dem Abbiegemanöver nicht stets auf den entgegenkommenden Verkehr gerichtet hatte, verletzte er fahrlässig die Verkehrsregeln des Strassenverkehrsgesetzes und verursachte dadurch einen Verkehrsunfall, wobei der Geschädigte schwer verletzt wurde, was vorhersehbar und bei