Der Beschuldigte führte am 12. Juni 2021 den Personenwagen […] mit dem Kennzeichen AG aaa auf der B-Strasse in S._____ in Richtung F._____. Um ca. 17:15 Uhr beabsichtigte der Beschuldigte, bei der Verzweigung […] nach links in Richtung U._____ abzubiegen. Er lenkte folglich seinen Personenwagen auf die Gegenfahrbahn, wobei er bei Einleitung seines Abbiegemanövers aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit übersah, dass er sich noch im Bereich der durchgezogenen Sicherheitslinie befand und diese überfuhr.