5.2. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden der Repol Unteres Fricktal überwiesen: - Armbanduhr Tissot - Fingerring Gelbgold - Goldbarren 50g - 4 Jetons - Parfum Joop - Parfum Emporio Armani - Powerbank Chimpy inkl. Kabel Ein allfälliger Verwertungserlös wäre nach Abzug der Verwertungskosten der Gerichtskasse zur Deckung der Verfahrenskosten zu überweisen. 5.3. Das beschlagnahmte Bargeld (Fr. 2'153.45, Euro 493.25, Pfund 70.00, USD 689.00, Kuna 92.35, Dirham 41.00, Lira 220.00) wird zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet. 6. [in Rechtskraft erwachsen] 6.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger C._____ Fr. 30.00 zu bezahlen.