Der Beschuldigte wird vorliegend hinsichtlich der Dossiers 8-12 sowie 23 freigesprochen, im Übrigen jedoch gemäss Anklage schuldig gesprochen. Betreffend die Dossiers 8-12 (gewerbsmässiger Diebstahl, mehrfacher Hausfriedensbruch und mehrfache Sachbeschädigung in der Nacht vom 13. auf den 14. Mai 2023 in Rheinfelden) liegt ein eigener Sachverhaltskomplex vor. Die diese Tatvorwürfe betreffenden Untersuchungshandlungen stehen in keinem Zusammenhang mit den restlichen Untersuchungshandlungen, wo ein Schuldspruch erfolgte. Entsprechend sind dem Beschuldigten die vorinstanzlichen Verfahrenskosten zu 7/8 aufzuerlegen und im Umfang von 1/8 auf die Staatskasse zu nehmen.