3.6.3. Dem Beschuldigten ist eine eigentliche Schlechtprognose zu stellen. Nach der Verurteilung vom 6. Februar 2023 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 100 Tagen und einer Busse von Fr. 600.00 wegen u.a. mehrfachen Diebstahls und mehrfacher Sachbeschädigung, indem er die Scheiben von Autos eingeschlagen und Wertsachen aus den Fahrzeugen entwendet hat, hat der Beschuldigte quasi nahtlos auf gleiche Art und Weise weiter delinquiert. Sodann ist nicht ersichtlich, inwiefern sich die Lebensumstände des Beschuldigten zukünftig so zu ändern vermögen, um ihn von illegalen Tätigkeiten abzuhalten.