Insgesamt ist von einem nicht mehr leichten bis mittelschweren Tatverschulden und – bei einer isolierten Betrachtung – einer dafür angemessenen Einzelstrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass der Hausfriedensbruch in einem engen situativen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Diebstahl stand, entsprechend fällt der Gesamtschuldbeitrag geringer aus. Angemessen erscheint eine Erhöhung der Freiheitsstrafe um weitere 3 Monate auf 27 Monate.