Entsprechend geringer fällt bei der Bildung der Gesamtstrafe der Gesamtschuldbeitrag aus. Angemessen erscheint eine Erhöhung der Freiheitsstrafe um insgesamt 6 Monate auf 24 Monate. 3.4.3. In Bezug auf den Hausfriedensbruch ergibt sich Folgendes: Der Beschuldigte ist in der Nacht vom 20. auf den 21. März 2023 in ein Einfamilienhaus in Basel durch die aufgewuchtete Terrassentür eingedrungen und hat verschiedene Zimmer nach Diebesgut durchsucht. Es wurden auch Schubladen aus dem Schlafzimmer ins Wohnzimmer genommen. Dies geschah, während die Bewohnerin in ihrem Schlafzimmer geschlafen hatte. Die Handlung des Beschuldigten ist damit - 14 -