auf durchschnittlich Fr. 500.00 geschätzt, was angesichts der Massgeblichkeit des Zeit- und nicht des Neuwerts als zu hoch erscheint. Dass jeweils ein Sachschaden entstanden ist, ist – zumindest was die anerkannten Sachverhalte betrifft – unumstritten. Sodann ist in den übrigen erstellten Sachverhalten ein Sachschaden (eingeschlagene Autoscheiben und eine aufgewuchtete Terrassentüre) zweifellos belegt. Der gesamte Sachschaden dürfte sich insgesamt zwischen Fr. 1'000.00 und Fr. 3'000.00 bewegen. Die einzelnen Schadenssummen liegen vorliegend grösstenteils im Bagatellbereich. Die Anwendung von Art.