Insgesamt ist in Relation zum ordentlichen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe und der davon erfassten Handlungen und Deliktssummen von einem nicht mehr leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Freiheitsstrafe von 18 Monaten auszugehen. 3.4.2. In Bezug auf die begangenen Sachbeschädigungen ergibt sich Folgendes: Der Beschuldigte hat insgesamt bei 12 Autos eine Scheibe, vornehmlich das kleine seitliche Dreiecksfenster, eingeschlagen und beim Einbruch in Basel eine Terrassentür aufgewuchtet. Die Höhe des verursachten Schadens wurde von der Staatsanwaltschaft pro eingeschlagene Scheibe - 13 -