Der Beschuldigte erklärte, für Arbeit in die Schweiz gekommen zu sein und hier in einem Schlachthof und auf einer Baustelle in Liestal gearbeitet und dabei ca. Fr. 1'200.00 bis Fr. 1'300.00 monatlich verdient zu haben (GA act. 87; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 3). In Rumänien sei er auch erwerbstätig gewesen und habe rund 700 Euro pro Monat verdient (UA act. 74). Damit erhellt, dass sein durch Diebestouren generiertes «Einkommen» von monatlich rund Fr. 500.00 einen namhaften Beitrag an die Kosten zur Finanzierung der Lebensgestaltung darstellt. Ohnehin reicht für das Qualifikationsmerkmal der Gewerbsmässigkeit aus, dass mit den Diebstählen lediglich ein Nebenerwerb erzielt wird.