Dem Beschuldigten selber sind auch keine aufgebrochenen Autos oder andere umherschleichende Personen aufgefallen (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 8). Aufgrund sämtlicher eben aufgeführter Umstände ist für das Obergericht zweifellos erstellt, dass der Beschuldigte für sämtliche (versuchten) Diebstähle aus Autos und Sachbeschädigungen an Autos in Wallbach in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai 2023 gemäss Anklage verantwortlich ist.