Die Wahrscheinlichkeit, dass im gleichen Zeitraum, im gleichen Dorf und in den gleichen Strassen eine andere Person auf die gleiche Art und Weise auf Diebestour gegangen ist, ist verschwindend klein und rein hypothetischer Natur. Die Vorfälle gemäss den Dossiers 15- 24 und 26 haben erwiesenermassen in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai 2023 stattgefunden und die Ausführungen des Beschuldigten dazu, dass er in jener Nacht bei einem flüchtig bekannten Arbeitskollegen in Wallbach von 1 Uhr ca. zwei Stunden geschlafen habe und dann mit dem Zug zurück nach Liestal habe fahren wollen (GA act. 91 ff.), sind abstrus und nicht nachvollziehbar und entsprechend als Schutzbehauptungen zu werten.