Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass gemäss dem fraglichen Bericht das DNA- Profil des Beschuldigten in 16 vergleichbaren DNA-Systemen mit dem DNA-Profil der Spur (vom Zigarettenstummel) übereinstimmt, was bereits die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei um eine dritte, unbekannte Person handelt, verschwindend klein erscheinen lässt. Dass sich allenfalls eine mit dem Beschuldigten verwandte männliche Person am Tatort aufgehalten hätte, wird auch vom Beschuldigten selbst nicht vorgebracht, zumal er ausgesagt hatte, keine Verwandten in der Schweiz zu haben (UA act. 585; GA act. 89).