2.3. 2.3.1. Dem Beschuldigten wird in Anklageziffer 1 (Dossier 1) vorgeworfen, in der Nacht vom Montag, 20. März 2023, auf Dienstag, 21. März 2023, in Basel -4- in das Einfamilienhaus von B._____ eingedrungen zu sein. Dabei habe er die Terrassentür aufgewuchtet, wobei ein Sachschaden in unbekannter Höhe entstanden sei. Im Haus habe der Beschuldigte Bargeld in Höhe von ca. Fr. 65.00 behändigt. Damit habe er sich des (gewerbsmässigen) Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Der Beschuldigte bestreitet seine Täterschaft (UA act. 574; Gerichtsakten [GA] act. 89 und 109; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 5).