2. 2.1. Dem Beschuldigten wurden in der Anklage in 4 Fällen (Dossiers 1, 8, 9 und 24) Einbruchdiebstähle sowie in 22 Fällen (Dossiers 2-7, 10-23, 25, 26) Diebstähle aus Autos, teilweise mit verursachter Sachbeschädigung, vorgeworfen. Von den Vorwürfen betreffend die Vorfälle vom 12./13. Mai 2023 in Rheinfelden (Dossiers 8-12) sprach ihn die Vorinstanz mangels Beweise frei (vorinstanzliches Urteil, E. 4.3). Der Beschuldigte anerkennt sodann die Vorwürfe in den Dossiers 2-7 und 13, 14 und 25 (Untersuchungsakten [UA] act. 574 ff.; 577 f.). Weiterhin bestritten werden somit die Vorwürfe gemäss den Dossiers 1, 15-24 und 26.