2. Mit Berufungserklärung vom 30. November 2023 beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf des gewerbsmässigen Diebstahls und des mehrfachen Hausfriedensbruchs freizusprechen. Er sei stattdessen wegen mehrfachen Diebstahls, versuchten Diebstahls und mehrfacher Sachbeschädigung schuldig zu sprechen und dafür mit einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten zu bestrafen. Auf einen Widerruf sei zu verzichten. 3. Die Berufungsverhandlung fand am 18. März 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: