1.2. Das Bezirksgericht Rheinfelden sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 18. Oktober 2023 schuldig betreffend die Dossiers 1 bis 7 sowie 13 bis 26 und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten als Gesamtstrafe mit der Widerrufsstrafe von 100 Tagen Freiheitsstrafe gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 6. Februar 2023. Weiter verwies es den Beschuldigten für 10 Jahre des Landes und entschied über die Zivilforderung, die Einziehung sowie die Kostenfolge.