Für das Berufungsverfahren ist die Entschädigung gestützt auf die Kostennote der Verteidigerin – ergänzt um die effektive Dauer der Verhandlung, jedoch bei einem Stundenansatz gemäss Anwaltstarif sowie gesetzlicher Mehrwertsteuer (siehe vorstehend) – auf Fr. 1'993.75 festzusetzen. Für das erstinstanzliche Verfahren ist die Entschädigung gestützt auf die Kostennote der Verteidigerin – ohne Sekretariatsarbeit (Dossier-Eröffnung, Ablage Verfahrensakten, etc.) und bei einem Stundenansatz gemäss Anwaltstarif (siehe vorstehend) – auf Fr. 2'751.30 festzusetzen.