in der seit 1. Januar 2024 geltenden Fassung). Sämtliche bis zum 31. Dezember 2023 erbrachten Leistungen sind mit Fr. 220.00 sowie einem Mehrwertsteuersatz von 7.7 % und sämtliche ab dem 1. Januar 2024 erbrachten Leistungen mit Fr. 240.00 sowie einem Mehrwertsteuersatz von 8.1 % zu entschädigen (zur Anwendbarkeit des per 1. Januar 2024 revidierten Anwaltstarifs: als Leitentscheid publiziertes Urteil des Obergerichts SST.2023.62 vom 26. Januar 2024 E. 4.2.2).