Somit ist entgegen der Vorinstanz nicht zu prüfen, ob der Beschuldigte in Bezug auf die Übergabe des Fahrzeuges an C._____ fahrlässig gehandelt hat, denn ein Schuldspruch unter Annahme einer fahrlässigen Tatbegehung würde den Anklagegrundsatz mangels einer entsprechenden Sachdarstellung in der Anklageschrift verletzen (vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_638/2019 vom 17. Oktober 2019 E. 1.4.2 sowie 6B_870/2018 vom 29. April 2019 E. 2.3).