Auch im konkret angeklagten Sachverhalt, der im Strafbefehl unter «Vorgehen» aufgeführt wird, findet sich kein Vorwurf einer fahrlässigen Tatbegehung bzw. einer pflichtwidrigen Unaufmerksamkeit. Es wird nur festgehalten, dass der Beschuldigte einen Personenwagen an C._____ übergeben habe, obwohl dieser nicht im Besitz eines dafür erforderlichen Führerausweises gewesen sei. Somit ist entgegen der Vorinstanz nicht zu prüfen, ob der Beschuldigte in Bezug auf die Übergabe des Fahrzeuges an C.___