3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 15. Dezember 2023 beantragte der Beschuldigte, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 3.2. Mit Anschlussberufungserklärung vom 8. Januar 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft, die Geldstrafe sei auf 60 Tagessätze à Fr. 240.00 und die Verbindungsbusse auf Fr. 3'000.00 zu erhöhen. -4-