3.2. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag vollzogen. 4. Die Verfahrenskosten bestehen aus: Anklagegebühr Fr. 1'000.00 Gerichtsgebühr Fr. 1'000.00 andere Auslagen Fr. 30.00 Total Fr. 2'030.00 Dem Beschuldigten werden die Verfahrenskosten auferlegt, somit insgesamt Fr. 2'030.00. 5. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber.