Diese Anforderungen sind vorliegend nicht als erfüllt zu betrachten, zumal dem Beschuldigten keine eigentliche Schlechtprognose gestellt werden kann und ein bedingter Vollzug ausgesprochen wird. Der berufstätige Beschuldigte hält sich seit knapp 10 Jahren in der Schweiz auf. In dieser Zeit wurde er zwar bereits zwei Mal straffällig, die Delikte betrafen jedoch allesamt Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz und liegen bereits fast fünf bzw. acht Jahre zurück. Überdies weist der Beschuldigte – je nach verfügbarer Arbeit – ein durchschnittliches Jahreseinkommen von Fr. 75'000.00 bis Fr. 77'000.00 brutto und insofern stabile finanzielle Verhältnisse auf.