Der Beschuldigte lebt zwar aktuell in einer Beziehung in der Schweiz, ist aber nicht verheiratet und hat keine Kinder. Aus all dem ergibt sich, dass höchstens eine marginale Bindung zur Schweiz besteht. Insgesamt hat der Beschuldigte bis heute keine eigentlichen Wurzeln in der Schweiz geschlagen und verfügt nicht über nennenswerte Bindungen zur Schweiz, auch wenn der Beschuldigte anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung angab, seine engsten Bezugspersonen – mithin seine Nachbarn, Arbeitskollegen und Leute - 15 -