Seine Familie in Tunesien besucht er durchschnittlich ein bis zwei Mal pro Jahr, wobei er seinen Bruder in Frankreich noch nie besucht hat (GA act. 65 f.). Gemäss eigenen Angaben schickt der Beschuldigte seiner Familie bei Bedarf (jedoch nicht regelmässig) Geld nach Tunesien im Umfang von durchschnittlich Fr. 400.00 bis Fr. 500.00 pro Monat (GA act. 70). Seine engsten Bezugspersonen würden in der Schweiz leben, wobei diese vor allem seine Nachbarn, seine Arbeitskollegen und Leute vom Fitnessstudio seien (GA act. 66).