4.2.3. Hinsichtlich der geltend gemachten Überforderungssituation (Berufungsbegründung Ziff. 2 S. 4 f.) mag zwar zutreffen, dass die ständige Arbeitssuche eine (mentale) Belastung und Stress mit sich bringt. Allerdings sind Temporärbüros – wie vorliegend die C._____ AG – naturgemäss darauf ausgerichtet, Arbeitskräfte je nach Personalbedarf kurzfristig zu rekrutieren, weshalb stets ein gewisses Mass an Flexibilität von den jeweiligen Arbeitnehmenden (und damit auch vom Beschuldigten) gefordert war.