40, GA act. 74, 76). Zudem hat sich der Beschuldigte für die fragliche Periode auf den Formularen AdvP differenziert geäussert und die diesbezüglichen Fragen jeweils nicht nur mit einem "Nein" beantwortet, sondern bei den Fragen "Suchen Sie im gleichen (%) Umfang Arbeit wie im Vormonat?" sowie "Sind Sie weiterhin arbeitslos?" vielmehr ein "Ja" angekreuzt (UA act. 50 ff.). Gesamthaft zeigt das Verhalten des Beschuldigten, dass er sich im Prozess um den Erhalt von Sozialleistungen ausreichend zurechtfand und entsprechend auch die Formulare AdvP und insbesondere die diesbezügliche Frage 1 hinreichend verstand. Wäre dem nicht so -9-