In der Folge führte das nicht deklarierte Bruttoeinkommen des Beschuldigten bei der C._____ AG von insgesamt Fr. 18'776.25 zu einem unrechtmässigen Bezug von Arbeitslosenentschädigung in der Höhe von Fr. 10'626.60 und damit zu einem Vermögensschaden der Arbeitslosenkasse (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 3.3.1 S. 9).