Dies tat er in der Absicht, die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau zu täuschen und die Auszahlung von Versicherungsleistungen zu veranlassen, die ihm nicht zustanden. Dabei vertraute der Beschuldigte darauf, dass es der Arbeitslosenversicherung, insbesondere aufgrund der grossen Zahl von Gesuchen und Anträgen, nicht möglich ist, die Angaben bezüglich Erwerbstätigkeiten sämtlicher Betroffenen zu überprüfen. II. Anträge