Der Beschuldigte verneinte gegenüber der Arbeitslosenversicherung wissentlich und willentlich, dass er während den Monaten Februar 2020 – April 2020 und Dezember 2020 Einsätze für die C._____ AG geleistet hatte und dabei mit einem Bruttoeinkommen von CHF 18'776.25 entschädigt worden war. Dies tat er in der Absicht, die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau zu täuschen und die Auszahlung von Versicherungsleistungen zu veranlassen, die ihm nicht zustanden.