Jedes Formular enthielt zudem folgenden Hinweis: «Melden Sie Ihrer Kasse unbedingt jede Arbeit, die Sie während des Bezugs von Arbeitslosenentschädigung ausführen». In den Monaten Februar 2020 – April 2020 sowie Dezember 2020 kreuzte der Beschuldigte an seinem damaligen Wohnort in X._____, die Frage nach der Arbeitstätigkeit jeweils mit «nein» an, unterzeichnete das Formular und reichte es ein.