Am 21.09.2015 stellte der Beschuldigte einen Antrag auf Arbeitslosenentschädigung und wurde gestützt darauf seitdem mit Leistungen der Arbeitslosenversicherung (Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau) unterstützt. Der Beschuldigte wurde monatlich aufgefordert, durch das Ausfüllen des Formulars «Angaben der versicherten Person» (AdVP) bekannt zu geben, ob er im jeweiligen Monat bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet hatte. Jedes Formular enthielt zudem folgenden Hinweis: «Melden Sie Ihrer Kasse unbedingt jede Arbeit, die Sie während des Bezugs von Arbeitslosenentschädigung ausführen».