Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Baden erhob am 4. Juli 2023 wie folgt Anklage gegen den Beschuldigten: " I. Zur Last gelegte strafbare Handlungen (Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO) Mehrfacher Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB) Der Beschuldigte hat mehrfach in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irregeführt oder ihn in einem Irrtum bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen geschädigt hat.