(etwa beim Wechsel der Sommer- bzw. Winterreifen oder – wenn wie vorliegend kein Reifendruckkontrollsystem vorhanden ist – zusammen mit dem Reifendruck [Pirelli, der Hersteller des vom Beschuldigten verwendeten Reifens empfiehlt, den Luftdruck mindestens einmal im Monat mit einem Fülldruckmesser zu überprüfen; www.pirelli.com/tyres/de-de/pkw/ faq]) nicht erkennen können. Vielmehr hätte der Beschuldigte davon bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen können.