Ferner kam es dadurch in beladenem Zustand bei Fahrunebenheiten zwischen den Reifen hinten und der Karosserie zum Kontakt, was sich zusätzlich verschärfen dürfte, wenn das Fahrzeug mit dem zulässigen Gesamtgewicht (mit Fahrer/Mitfahrer) beladen ist. Diese Umstände können zu Beeinträchtigungen des Lenkverhaltens und/oder zu Beschädigungen der Reifen führen, womit eine erhöhte Unfallgefahr besteht (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 2.7.1 f. S. 12 und Vollzugsbericht der Kantonspolizei Aargau vom 22. April 2022 über die technischen Überprüfungen des Strassenverkehrsamtes [act. 44 f.]).