Dadurch federte das Fahrwerk bei der Betriebssicherheitsüberprüfung durch das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau derart ein, dass bei eingeschlagenen Rädern der Abstand zwischen Reifen und Kotflügel vorne links weniger als 6 Millimeter betrug. Ferner kam es dadurch in beladenem Zustand bei Fahrunebenheiten zwischen den Reifen hinten und der Karosserie zum Kontakt, was sich zusätzlich verschärfen dürfte, wenn das Fahrzeug mit dem zulässigen Gesamtgewicht (mit Fahrer/Mitfahrer) beladen ist.