4. 4.1. In tatsächlicher Hinsicht ist unbestritten, dass am Fahrzeug des Beschuldigten (Audi A6, AG aaa), welches dieser am 27. März 2022 seinem Sohn zum Gebrauch überlassen hatte, unbewilligte Felgen und keine Distanzscheiben montiert waren. Dadurch federte das Fahrwerk bei der Betriebssicherheitsüberprüfung durch das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau derart ein, dass bei eingeschlagenen Rädern der Abstand zwischen Reifen und Kotflügel vorne links weniger als 6 Millimeter betrug.