2. Der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg sprach den Beschuldigten auf Einsprache hin mit Urteil vom 9. November 2023 vom Vorwurf des Nichtmeldens einer meldepflichtigen Änderung am Motorfahrzeug frei und verurteilte diesen wegen Überlassens eines Motorfahrzeuges in nicht betriebssicherem sowie nicht vorschriftsgemässem Zustand zu einer Busse von Fr. 200.00, ersatzweise 2 Tage Freiheitsstrafe. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 28. November 2023 verlangt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. 3.2. Mit Verfügung vom 29. November 2023 wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. 3.3. Am 19. Dezember 2023 erstattete der Beschuldigte die schriftliche Berufungsbegründung.