Gegenstand Überlassens eines Motorfahrzeuges in nicht betriebssicherem und nicht vorschriftsgemässem Zustand -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 13. Januar 2023 wegen Überlassens eines Motorfahrzeuges in nicht betriebssicherem Zustand, Überlassens eines Motorfahrzeuges in nicht vorschriftsgemässem Zustand und Nichtmeldens einer Änderung am Motorfahrzeug zu einer Busse von Fr. 600.00.