9.2. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – soweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, für das erstinstanzliche Verfahren dem ehemaligen amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt Fischer, eine Entschädigung von Fr. 4'514.90 und dem ehemaligen amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt Leiser, eine Entschädigung von Fr. 6'973.20 auszurichten. Diese Entschädigungen werden vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.