Die Landesverweisung wird im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. 6. [in Rechtskraft erwachsen] Das beschlagnahmte Mobiltelefon Huawei […] (IMEI: […], inkl. 2 SIM- Karten) wird dem Beschuldigten herausgegeben. Wird das Mobiltelefon nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils bei der Vorinstanz herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 7. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin A._____ eine Genugtuung von Fr. 25'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 4. Oktober 2015 zu bezahlen. 8. 8.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.