sowie einer Busse von Fr. 1'500.00, ersatzweise 50 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 4.2. Der mit Strafbefehl des Untersuchungsamts Altstätten vom 29. September 2022 für die Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 100.00 gewährte bedingte Strafvollzug wird widerrufen. Die Geldstrafe bildet Bestandteil der Gesamtgeldstrafe gemäss Ziff. 4.1. - 48 - 4.3. Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie der vorzeitige Strafvollzug von insgesamt 615 Tagen (9. Oktober 2022 bis 14. Juni 2024) werden auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 5. Der Beschuldigte wird gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB für 10 Jahre des Landes verwiesen.